Feuerwehrtätigkeit ist packend und weit mehr als Brände löschen: Vom Verkehrsunfall auf der Landstraße bis hin zu verunglückten Tieren – langweilig ist es in der Feuerwehr nicht.
Eine Feuerwehrspezifische Grundausbildung muss deshalb jede/r Feuerwehrangehörige absolvieren, um bestens auf die verschiedensten Situationen in seiner/ihrer Feuerwehrtätigkeit vorbereitet zu sein.
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird bei den Ausbildungsbezeichnunegn nur die männliche Form verwendet.
Gemeint ist stets sowohl die weibliche als auch die männliche Form.
Ziel der Truppmannausbildung Teil 1 ist die Befähigung zur Übernahme von grundlegenden Tätigkeiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz in Truppmannfunktion unter Anleitung.
Dauer der Truppmannausbildung Teil 1: mindestens 70 Stunden.
2. Truppmannausbildung Teil 2:
Ziel der Truppmannausbildung Teil 2 ist die selbstständige Wahrnehmung der Truppmannfunktion im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz sowie die Vermittlung standortbezogener Kenntnisse.
Dauer der Truppmannausbildung Teil 2: mindestens 80 Stunden in zwei Jahren.
3. Truppführer Lehrgang:
Voraussetzungen für die Lehrgangsteilnahme ist die erfolgreich abgeschlossene Truppmannausbildung. Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Führen eines Trupps nach Auftrag innerhalb der Gruppe oder Staffel.
Lehrgangsdauer: mindestens 35 Stunden.
Der Lehrgang wird auf Regionalverbandsebene an Samstagen ausgebildet.
Voraussetzung für die Lehrgangsteilnahme ist die erfolgreich abgeschlossene Truppmannausbildung Teil 1. Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Übermitteln von Nachrichten mit Sprechfunkgerä- ten im Feuerwehrdienst.
Lehrgangsdauer: mindestens 16 Stunden.
Der Lehrgang wird auf Regionalverbandsebene an Samstagen ausgebildet.
5. Atemschutzgeräteträger Lehrgang:
Voraussetzung für die Lehrgangsteilnahme ist die erfolgreich abgeschlossene Truppmannausbildung Teil 1 (sowie Mindestalter von 18 Jahren). Der Lehrgang „Sprechfunker“ soll vor dem Lehrgang „Atemschutzgeräteträger“ abgeschlossen sein. Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Einsatz unter Atemschutz.
Lehrgangsdauer: mindestens 25 Stunden.
Der Lehrgang wird auf Regionalverbandsebene an Samstagen und Sonntagen ausgebildet.
6. Maschinisten Lehrgang:
Voraussetzungen für die Lehrgangsteilnahme sind die erfolgreich abgeschlossene Truppmannausbildung (und die jeweils erforderliche Fahrerlaubnis für die betreffende Fahrzeugklasse). Der Lehrgang „Sprechfunker“ soll vor dem Lehrgang „Maschinisten“ abgeschlossen sein.
Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Bedienen maschinell angetriebener Einrichtungen - mit Ausnahme von maschinellen Zugeinrichtungen - und sonstiger auf Löschfahrzeugen mitgeführten Geräte sowie die Vermittlung von Kenntnissen und richtiger Verhaltensweisen, die für die Durchführung von Einsatzfahrten unter Inanspruchnahme von Sonderrechten erforderlich sind.
Lehrgangsdauer: mindestens 35 Stunden.
Der Lehrgang wird auf Regionalverbandsebene an Samstagen ausgebildet.
7. Technische Hilfeleistung Lehrgang:
Voraussetzung für die Lehrgangsteilnahme ist die erfolgreich abgeschlossene Truppführerausbildung*. Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zur verletztenorientierten Rettung, zur richtigen Handhabung der Ausrüstung und zur Bedienung der Geräte für technische Hilfeleistungen auch größeren Umfanges.
Lehrgangsdauer: mindestens 35 Stunden.
Der Lehrgang wird auf der Feuerwehrschule des Saarlandes innerhalb einer Woche ausgebildet.
8. Lehrgang ABC-Einsatz:
Voraussetzungen für die Lehrgangsteilnahme sind die erfolgreich abgeschlossene Truppführerausbildung* und der erfolgreich abgeschlossene Lehrgang „Atemschutzgeräteträger“. Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zur Handhabung der Sonderausrüstung einschließlich der Schutzkleidung.
Lehrgangsdauer: mindestens 70 Stunden.
Der Lehrgang wird auf der Feuerwehrschule des Saarlandes innerhalb von zwei Wochen ausgebildet.
9. Lehrgang ABC-Erkundung:
Voraussetzung für die Lehrgangsteilnahme ist der erfolgreich abgeschlossene Lehrgang „ABC-Einsatz“. Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zur Bedienung und zum Betrieb des ABCErkundungskraftwagens.
Lehrgangsdauer: mindestens 35 Stunden.
Der Lehrgang wird auf der Feuerwehrschule des Saarlandes innerhalb einer Woche ausgebildet.
10. Lehrgang ABC-Dekontamination P/G:
Voraussetzung für die Lehrgangsteilnahme ist der erfolgreich abgeschlossene Lehrgang „ABC-Einsatz“. Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zur Handhabung der Fahrzeuge und Geräte der Einheiten ABC-Dekontamination Personen / Geräte.
Lehrgangsdauer: mindestens 35 Stunden.
Der Lehrgang wird auf der Feuerwehrschule des Saarlandes innerhalb einer Woche ausgebildet.
11. Atemschutzgerätewarte Lehrgang:
Voraussetzungen für die Lehrgangsteilnahme sind der erfolgreich abgeschlossene Lehrgang „Truppführer“ und der erfolgreich abgeschlossene Lehrgang „Atemschutzgeräteträger“. Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zur Wartung, Instandsetzung, Pflege und Prüfung der Atemschutzgeräte.
Lehrgangsdauer: mindestens 35 Stunden.
Der Lehrgang wird auf der Feuerwehrschule des Saarlandes innerhalb einer Woche ausgebildet.
12. Gerätewarte Lehrgang:
Voraussetzungen für die Lehrgangsteilnahme sind der erfolgreich abgeschlossene Lehrgang „Truppführer“ und der erfolgreich abgeschlossene Lehrgang „Maschinisten“. Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zur Wartung, Instandsetzung, Pflege und Prüfung der Beladung von Feuerwehrfahrzeugen und der persönlichen Ausrüstung, soweit dies nicht in anderen Lehrgängen vermittelt wird, sowie zur Durchführung einfacher Wartungs- und Pflegearbeiten an Feuerwehrfahrzeugen.
Lehrgangsdauer: mindestens 35 Stunden.
Der Lehrgang wird auf der Feuerwehrschule des Saarlandes innerhalb einer Woche ausgebildet.
* Zur Information: Laut Feuerwehrdienstvorschrift 2 wird bei den Lehrgängen "Technische Hilfeleitung" und "ABC-Einsatz" die Mindestanforderung Truppmannausbildung vorausgesetzt.
Die Feuerwehr Sulzbach bildet diese Lehrgänge allerdings erst nach absolvierter Truppführerausbildung aus.
Voraussetzung für die Lehrgangsteilnahme ist der erfolgreich abgeschlossene Lehrgang „Truppführer“. Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Führen einer Gruppe, einer Staffel oder eines Trupps als selbstständige taktische Einheit sowie zur Leitung von Einsätzen mit Einheiten bis zur Gruppenstärke.
Lehrgangsdauer: mindestens 70 Stunden.
Der Lehrgang wird auf der Feuerwehrschule des Saarlandes innerhalb von zwei Wochen ausgebildet.
14. Lehrgang Zugführer:
Voraussetzung für die Lehrgangsteilnahme ist der erfolgreich abgeschlossene Lehrgang „Gruppenführer“. Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Führen eines Zuges - einschließlich eines erweiterten Zuges - sowie zur Leitung von Einsätzen mit Einheiten bis zur Stärke eines erweiterten Zuges.
Lehrgangsdauer: mindestens 70 Stunden.
Der Lehrgang wird auf der Feuerwehrschule des Saarlandes innerhalb von zwei Wochen ausgebildet.
15. Lehrgang Leiter einer Feuerwehr:
Voraussetzung für die Lehrgangsteilnahme ist die erfolgreiche Teilnahme am Lehrgang „Gruppenführer“, soweit nicht nach Landesrecht eine weitergehende Ausbildung erforderlich ist. Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zur Leitung einer Feuerwehr in organisatorischer und verwaltungsmäßiger Hinsicht.
Lehrgangsdauer: mindestens 35 Stunden.
Der Lehrgang wird auf der Feuerwehrschule des Saarlandes innerhalb einer Woche ausgebildet.
16. Lehrgang Verbandsführer:
Voraussetzung für die Lehrgangsteilnahme ist der erfolgreich abgeschlossene Lehrgang „Zugführer“. Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Führen von Einheiten über dem erweiterten Zug (Führungsstufe C: Führen mit einer Führungsgruppe) sowie zur Leitung auch von Einsätzen mit Einheiten verschiedener Aufgabenbereiche auf der Grundlage der FeuerwehrDienstvorschrift 100.
Lehrgangsdauer: mindestens 35 Stunden.
Der Lehrgang wird auf der Feuerwehrschule des Saarlandes innerhalb einer Woche ausgebildet.
17. Lehrgänge Ausbilder in der Feuerwehr:
Voraussetzung für die Teilnahme am Lehrgang „Ausbilder für die Truppausbildung“ ist der erfolgreich abgeschlossene Lehrgang „Gruppenführer“. Um die Ausbildung in der Ersten Hilfe eigenverantwortlich gestalten zu können, müssen die Ausbilder zusätzlich eine entsprechende rettungsdienstliche Qualifikation vorweisen können. Teilnehmer an den verschiedenen Ausbilderlehrgängen für die technischen Lehrgänge müssen zusätzlich zum Lehrgang „Gruppenführer“ die dem jeweiligen Lehrgang entsprechende technische Ausbildung erfolgreich abgeschlossen haben. Bei Ausbildern für Maschinisten oder für Atemschutzgeräteträger zählen hierzu die erfolgreich abgeschlossenen Lehrgänge „Gerätewarte“ oder „Atemschutzgerätewarte“ oder, alternativ, ein verkürzter, fachspezifischer Lehrgang zum Erwerb der notwendigen Fachkunde. Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zur Durchführung der auf Gemeinde- oder Regionalverbandsebene stattfindenden Lehrgänge.
Lehrgangsdauer: mindestens 35 Stunden je Lehrgang.
Jeder Lehrgang wird auf der Feuerwehrschule des Saarlandes innerhalb einer Woche ausgebildet.
18. Lehrgang Führen im ABC-Einsatz:
Voraussetzungen für die Lehrgangsteilnahme sind der erfolgreich abgeschlossene Lehrgang „Gruppenführer“ - soweit nicht nach Landesrecht eine weitergehende Ausbildung erforderlich ist - und der erfolgreich abgeschlossene Lehrgang „ABC-Einsatz“. Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum taktisch richtigen Einsatz der ABC-Ausrüstung und zum Führen entsprechend ausgebildeter taktischer Einheiten im ABC-Einsatz.
Lehrgangsdauer: mindestens 70 Stunden.
Der Lehrgang wird auf der Feuerwehrschule des Saarlandes innerhalb von zwei Wochen ausgebildet.